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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Publisher

1. Anwendungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden „AGB“) gelten für alle über unsere Website (https://partners.xperity.de) geschlossenen Verträge (im Folgenden „Partnerverträge“) zwischen uns, der xperity GmbH, Herrengraben 30, 20459 Hamburg, Geschäftsführer: Patrick Kahlert und Maximilian Wagner (im Folgenden „wir“ oder „xperity“), und Ihnen als unserem Kooperationspartner (im Folgenden „Sie“ oder „Publisher“).

(2) Wir erbringen unsere Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern (§ 14 BGB). Wir erbringen unsere Leistungen nicht gegenüber Verbrauchern (§ 13 BGB).

(3) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Partnervertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich aus diesen AGB. Weitergehende Vereinbarungen bedürfen eines gesonderten Vertragsschlusses.

(4) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Partnervertrags gültige Fassung der AGB.

(5) Abweichende Bedingungen des Publishers akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.

2. Vertragsgegenstand

(1) xperity ist eine Online-Marketing Agentur und bietet Publishern unter partners.xperity.de einen Online-Zugang zu einer Statistik- und Tracking-Plattform mit Hilfe derer Online-Werbeleistungen (Views, Klicks, Leads, Sales, Installs) erfasst und abgerechnet werden können (nachfolgend „Vermittlungsplattform“).

(2) Die Geschäftstätigkeit von xperity liegt in der Vermittlung von Verträgen über Online-Serviceleistungen zwischen Direktkunden, Agenturen und weiteren Werbetreibenden einerseits (nachfolgend „Advertiser“) und den Publishern andererseits (die „Werbeaufträge“).

(3) Die Werbeaufträge enthalten für jede Kampagne eine Kampagnenbeschreibung, in der die individuellen Details wie Vergütung, Laufzeit, Restriktionen etc. verbindlich vereinbart werden (die „Kampagnenbeschreibung“). Die Kampagnenbeschreibung ist Gegenstand eines jeden Werbeauftrags. Der Abschluss der Werbeaufträge ist formfrei möglich.

(4) Der Publisher erhält auf der Vermittlungsplattform die Möglichkeit, sich für Werbeaufträge von Advertisern anzumelden. Im Fall des Abschlusses eines Werbeauftrages erhält der Publisher eine erfolgs- bzw. leistungsabhängige Vergütung für Online-Werbeleistungen (Views, Klicks, Leads, Sales, Installs) in der in dem Werbeauftrag vereinbarten Höhe (die „Werbevergütung“).

(5) xperity vermittelt über die Vermittlungsplattform ausschließlich erfolgs- und leistungsorientierte Vergütungsmodelle (Views, Klicks, Leads, Sales, Installs). Das jeweils die Werbevergütung auslösende Ereignis (die „Aktion“) wird in dem jeweiligen Werbeauftrag verbindlich vereinbart.

(6) Der Abschluss der Werbeaufträge obliegt der freien Entscheidung der jeweiligen Advertiser. Der Publisher hat keinen Anspruch auf den Abschluss von Werbeaufträgen. xperity garantiert weiterhin keine Umsatzerfolge und übernimmt auch in sonstiger Hinsicht keine Verantwortung für den Abschluss, Inhalt und/oder die Durchführung der Werbeaufträge.

3. Zustandekommen des Partnervertrages, Vertragsdauer

(1) xperity stellt auf der Vermittlungsplattform ein Online-Antragsformular zum Abschluss des Partnervertrages bereit. Nach Absenden des ausgefüllten Formulars unter Vervollständigung der persönlichen Angaben im Account des Publishers kommt der Partnervertrag zustande. Einer gesonderten Annahmeerklärung seitens xperity bedarf es nicht.

(2) xperity setzt für seine Publisher keine besonderen Vorgaben oder Inhalte voraus, lehnt jedoch grundsätzlich Bewerber ab, deren Internetseiten gegen geltendes Recht verstoßen, die pornographische, diskriminierende oder fremdenfeindliche Inhalte verbreiten.

(3) Der Partnervertrag wird auf unbestimmte Zeit geschlossen und kann von jeder Partei jederzeit nach Maßgabe der Regelungen dieser AGB gekündigt werden.

(4) Der Abschluss des Partnervertrages ist grundsätzlich kostenfrei. Entgelte können nur bei gesonderten Vereinbarungen über Zusatzleistungen oder Sonderkonditionen entstehen. Unberührt bleiben die Vergütungsansprüche von xperity für die Erbringung ihrer Leistungen unter diesem Partnervertrag.

(5) Der Abschluss des Partnervertrages begründet keine Geschäftsbeziehung im Sinne einer Gemeinschaft oder Gesellschaft der Parteien.

(6) Der Publisher stimmt mit dem Abschluss des Partnervertrags dem Empfang von E-Mails und sonstigen Mitteilungen im Zusammenhang mit der Durchführung dieses Partnervertrages zu.

4. Zuteilung der Publisher-Kennung, Zuordnung von Aktionen

(1) Die Erbringung der Services von xperity gegenüber den Publishern und die Abrechnung der erfolgsabhängigen Werbevergütung wird über die Vermittlungsplattform abgewickelt.

(2) Dafür steht jedem Publisher nach Abschluss des Partnervertrages eine eindeutige Kennnummer (PartnerID) sowie individuelle Links zur Verfügung, durch die alle Aktionen, die ein Advertiser über die bereitgestellten Werbemittel anbietet, dem Publisher zugeordnet werden.

(3) Der Publisher bindet unter jedem Werbeauftrag die dort vereinbarten Online-Werbemittel über einen von xperity vorgegebenen Trackinglink in seine von dem Werbeauftrag erfassten Website (die „Publisher-Website“) ein. Die Verantwortung für die korrekte technische Einbindung der Links liegt im Verantwortungsbereich des Publishers. Nur wenn die Online-Werbemittel nach den Anweisungen und unverändert eingesetzt werden, kann gewährleistet werden, dass eine Vermittlung des Publishers korrekt erfasst und vergütet wird.

(4) Zur korrekten Erfassung der Aktionen sowie der späteren Zuordnung von Transaktionen, sind die im Trackinglink enthaltenen Informationen (bspw. PartnerID in der Link URL) und deren Rückmeldung vom Advertiser maßgeblich.

(5) Ein Vergütungsanspruch seitens des Publishers gegen den Advertiser unter dem Werbeauftrag entsteht dann, wenn eine Aktion durch die im Link übergebene PartnerID oder durch Erfassung der PartnerID aus einem Cookie eindeutig zugeordnet werden kann.

5. Zugang zum Vermittlungsplattform (Auswertung & Reporting)

(1) Der Publisher hat mit seiner individuellen PartnerID und persönlichem Kennwort die Möglichkeit, jederzeit Zugriff auf das Abrechnungs- und Verwaltungssystem der Vermittlungsplattform zu nehmen und kann insbesondere die zur Verfügung gestellten Online-Werbemittel und den Stand der aktuell aufgelaufenen Werbevergütungen auf seinem Publisher-Konto einsehen.

(2) Der Publisher hat in seinem Account die Möglichkeit, seine persönlichen Angaben jederzeit zu aktualisieren. Er ist für die Richtigkeit seiner Angaben verantwortlich und verpflichtet, diese Daten stets auf dem aktuellen Stand zu halten und Änderungen unverzüglich vorzunehmen.

(3) Alle vermittelten Leistungen werden im Publisher-Account in den Kategorien „Offen“, „Abgerechnet“ und „Ausgezahlt“, jeweils mit dem vermittelten Umsatz, der Art der vermittelten Leistung und der angefallenen Werbevergütung ausgewiesen.

6. Nutzung und Einbindung der Online-Werbemittel

(1) xperity stellt dem Publisher über die Vermittlungsplattform die in dem jeweiligen Werbeauftrag vereinbarten Online-Werbemittel des Advertisers, z.B. in Form von Bannern, Grafiken, Logos, Komplett-Seiten, Email-Templates und Textlinks (die „Online-Werbemittel“) zur Verfügung und vermittelt ihm das Recht, für die Zeit der Zusammenarbeit die bereitgestellten Online-Werbemittel im Rahmen des Partnervertrages, auch für selbst gestaltete Publisher-Websites, zu verwenden. xperity übernimmt dabei keine Haftung für die vom Advertiser bereitgestellten Inhalte.

(2) Das Nutzungsrecht kann nach vorheriger Zustimmung durch xperity an weitere Publisher übertragen werden, die eine SubID des Publishers verwenden und somit eine eindeutige Zuordnung ermöglichen. Das Nutzungsrecht erlischt mit Kündigung des Partnervertrages.

(3) Die unter diesem Partnervertrag speziell von xperity bereitgestellten Online-Werbemittel dürfen nur im Zusammenhang mit der Bewerbung von Angeboten der jeweiligen Advertiser im Rahmen des jeweiligen Werbeauftrags eingesetzt werden. Dem Publisher steht es aber frei, weitere Angebote anderer Werbetreibenden auf seinen Seiten zu platzieren.

(4) Vorbehaltlich abweichender Regelungen unter dem jeweiligen Werbeauftrag kann der Publisher die bereitgestellten Online-Werbemittel auf beliebigen Publisher-Websites einsetzen, soweit diese mit den Regelungen dieses Partnervertrages im Einklang stehen. Alle Publisher-Websites, auf denen Anzeigen oder Werbemittel eingesetzt werden, sind zur Möglichkeit der Prüfung zeitnah mit der Bewerbung im persönlichen Account des Publishers einzutragen.

(5) Der Publisher darf die bereitgestellten Online-Werbemittel nur mit Zustimmung von xperity abändern. Insbesondere ist er nicht berechtigt, Angebote mit anderen als den vom Advertisern angegebenen Preisen oder Leistungsdaten zu bewerben.

7. Kalkulation, Abrechnung und Auszahlung der Werbevergütungen

(1) Der Anspruch des Publishers auf Erhalt einer Werbevergütung entsteht sobald der Advertiser die erbrachten Online-Werbeleistungen geprüft und bestätigt hat.

(2) Höhe und Fälligkeit der Werbevergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Werbeauftrag.

(3) Die zur Bewerbung der Kampagnen auf der Vermittlungsplattform allgemein veröffentlichten Werbevergütungen sind Richt- bzw. Durchschnittswerte für die der Partnerschaft zugrundeliegenden Werbevergütungen.

(4) Die dem Publisher tatsächlich zustehende Werbevergütung ist vom Produkt, dem für die Leistung erzielten Umsatz, sowie den vom Publisher dauerhaft erreichten Umsätzen abhängig und wird nach seiner individuellen, jeweils zum Anlagezeitraum aktuell gültigen, Werbevergütungs-Tabelle berechnet, die Gegenstand des jeweiligen Werbeauftrags wird. Die vollständige jeweils anwendbare Werbevergütungs-Tabelle kann vom Publisher jederzeit in seinem persönlichen Publisher-Account eingesehen werden.

(5) Soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart, wird die Werbevergütung dem Publisher nach Prüfung und Bestätigung der Aktionen auf seinem Publisher-Konto gutgeschrieben und - sobald der Rechnungsbetrag vom Advertiser an xperity beglichen wurde - zum 15. des darauffolgenden Monats mit der Abrechnung zur Zahlung fällig.

(6) Die Fälligkeit steht unter dem Vorbehalt, dass ein Mindestbetrag der Werbevergütung in Höhe von 25,00 Euro erreicht wird. Darunter liegende Beträge werden in die Abrechnung des Folgemonats übernommen.

(7) Der Anspruch des Publishers unter dem Werbeauftrag auf Zahlung der Werbevergütung entsteht mit Erstellung der End-Abrechnung für den vorangegangenen Monat. Der Publisher hat die Möglichkeit, den Auszahlungszeitpunkt durch Veränderung des Mindest-Auszahlungsbetrags für sein Publisher-Konto zu ändern. Guthaben auf dem Publisher-Konto werden nicht verzinst.

(8) Auszahlungen auf ein deutsches Bankkonto sind für den Publisher kostenfrei. Sofern Auszahlungen vom Publisher per Scheck oder Überweisung ins Ausland angefordert werden, berechnet xperity den banküblichen Gebührensatz für Auslandsüberweisungen.

(9) Ein Anspruch auf Erstattung von Kosten und Auslagen für die Werbetätigkeit des Publishers besteht nicht.

8. Gewerbsmäßige Tätigkeit, Versteuerung der Einkünfte

(1) Der Publisher ist bei einer selbständigen, auf dauerhafte Gewinnerzielung angelegten Tätigkeit selbst dafür verantwortlich, gegebenenfalls ein Gewerbe anzumelden. Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Teilnahme privater Internetseiten an einer Kampagne dazu führen kann, dass diese Internetseiten nicht mehr als "privat" sondern als "gewerblich" einzustufen sind und damit einer anderen wettbewerbsrechtlichen Beurteilung unterliegen.

(2) Sofern der Publisher als Unternehmer im Sinne des § 2 UstG. geführt wird und Anspruch auf eine Auszahlung der Werbevergütung zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer erhebt, bestätigt er jederzeit und ausdrücklich durch geeigneten Nachweis (z.B. Gewerbeanmeldung, Ust.-IdNr.), dass er berechtigt ist, in Rechnungen gem. § 14 UStG einen gesonderten Ausweis der Umsatzsteuer vorzunehmen und insbesondere nicht als Kleinunternehmer im Sinne des § 19 UStG Abs. 1 tätig ist. Gutschriften zzgl. der gesetzlichen Ust. erfolgen erst ab dem Monat, in dem die Mitteilung eingegangen ist. Eine wegen verspäteter Mitteilung rückwirkende Korrektur von bereits ohne Ust. ausgestellter Gutschriften erfolgt nicht.

(3) Der Publisher ist für die Versteuerung der Einkünfte aus diesem Partnervertrag selbst verantwortlich und wird die erhaltenen Werbevergütungen nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben ggf. seinem zuständigen Finanzamt zur Kenntnis bringen.

9. Leistungen und Pflichten von xperity

(1) xperity stellt dem Publisher alle für die Bewerbung der von den Advertisern angebotenen Leistungen erforderlichen Online-Werbemittel, Links, sowie Anleitungen zur Verfügung.

(2) xperity wird sich angemessen darum bemühen, dass die Vermittlungsplattform 24 Stunden am Tag verfügbar ist. Bei einem Systemausfall wird sich xperity bemühen, die Verfügbarkeit schnellstmöglich wiederherzustellen. Ausgenommen hiervon sind Unterbrechungen, die für erforderliche Wartungsmaßnahmen notwendig sind oder durch Dritte, nicht verbundene Unternehmen, verschuldet sind.

(3) xperity übernimmt keine Garantie, dass der Betrieb der Werbemittel und der Login ins Abrechnungssystem ständig verfügbar oder fehlerfrei erreichbar sind. In Ausnahmefällen kann es dazu kommen, dass eine geringe Anzahl von Transaktionen nicht protokolliert werden kann. Ein Anspruch gegen xperity seitens des Publishers entsteht daraus nicht.

10. Pflichten des Publishers, Haftung

(1) Der Publisher betreibt seine Webseite eigenständig und unabhängig. Er ist konzeptionell, technisch, inhaltlich sowie im Design allein für seine Webseite und die dort enthaltenen Inhalte verantwortlich, beachtet für seine selbst erstellten Seiten und insbesondere für die Bewerbung des Internetauftritts der Publisher-Websites die Patent-, Urheber-, Schutz-, Marken- und andere gewerbliche Schutz- sowie Persönlichkeitsrechte Dritter und verpflichtet sich, diese unter keinen Umständen (insbes. Suchmaschinen- Werbung & Optimierung) zu
verletzen. Insbesondere ist der Publisher verpflichtet, keine Namen oder Begriffe von Wettbewerbern in Zusammenhang mit den beworbenen Angeboten zu verwenden.

(2) Der Publisher stellt xperity von sämtlichen Schadensersatz- und Haftungsansprüchen sowie Kosten frei, die xperity daraus entstehen, dass ein Anspruch gegen diese geltend gemacht wird, demzufolge verwendete Werbung oder Inhalte des Publishers gegen oben genannte Rechte und/oder andere Gesetze bzw. Verordnungen verstoßen.

(3) Der Publisher hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Publisher-Website ein einfach erreichbares Impressum enthält und dieses entsprechend der Impressumspflicht eindeutig den Inhaber der Publisher-Website benennt.

(4) Der Publisher ist verpflichtet darauf zu achten, dass auf den von Ihm betreuten Webseiten keine Gewaltdarstellungen, sexuell eindeutige Inhalte, beleidigende, diskriminierende und/oder verleumderische Aussagen oder Darstellungen hinsichtlich Geschlecht, Rasse, Religion, Behinderung, Nationalität, Alter oder sexueller Neigung erscheinen.

(5) Der Publisher verpflichtet sich, eine übermäßige Beanspruchung der Abrechnungssysteme zu vermeiden, insbesondere: a) Besondere Werbemaßnahmen im Vorfeld abzustimmen, b) Keine Klickzwang- oder Massentraffic-Systeme einzubinden und c) keine automatisierten Abfragen auf die angebundenen Seiten zu unterhalten.

(6) Der Publisher ist verpflichtet, seine Daten in anwendungsadäquaten Abständen, mindestens jedoch einmal wöchentlich, als Datensatz oder in ausgedruckter Form zu sichern.

11. Versand von Werbe-E-Mails, Spam-Versand

(1) Der Publisher ist im Zusammenhang mit der Bewerbung der Werbemittel und seiner Publisher-Website dazu verpflichtet, keine E-Mails, Kurznachrichten (SMS) oder Instant Messages (IM) an Personen zu senden, die ihm gegenüber nicht ausdrücklich ihre rechtskonforme Einwilligung per Double Opt-In Verfahren zum Empfang erklärt haben.

(2) Der Publisher verpflichtet sich, auf Verlangen von xperity innerhalb von 24 Stunden einen validen DOI-Nachweis zu erbringen.

(3) Bei Verstößen gegen die Verpflichtungen dieser Ziff. 11 hat der Publisher xperity von sämtlichen Vertragsstrafenansprüchen und sonstigen Ansprüchen Dritter frei zu stellen.

12. Vorrübergehende Sperrung, Deaktivierung des Publisher-Accounts

(1) xperity ist bei begründetem Verdacht auf eine Verletzung der Pflichten aus diesem Partnervertrag und insbesondere im Betrugsfall dazu berechtigt, den Publisher für die Nutzung der Anzeigen/Werbemittel und den Publisher-Login für die Dauer der Überprüfung zu sperren.

(2) Im Falle einer solchen Sperrung wird der Publisher umgehend benachrichtigt und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme eingeräumt.

13. Haftung von xperity

(1) Bei Vorsatz haftet xperity entsprechend der gesetzlichen Regelungen.

(2) Bei grober Fahrlässigkeit haftet xperity entsprechend der gesetzlichen Regelungen.

(3) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet xperity – vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z. B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) – nur für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung dieses Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Publisher regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von xperity jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands bzw. des Werkes sind, sind dementsprechend nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung des Liefergegenstands bzw. Werkes typisch und vorhersehbar sind.

(4) Die Beschränkungen aus Absatz 3 gelten nicht (i) für Schäden aus der Verletzung von Körper, Leben oder Gesundheit; (ii) für eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz; (iii) soweit xperity einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware bzw. des Werkes übernommen hat.

(5) Die sich aus diesem Abschnitt ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten vorbehaltlich der Regelungen in Absatz 4 (i) hinsichtlich aller Schadensersatzansprüche gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, und (ii) auch bei Pflichtverletzungen durch Erfüllungsgehilfen und sonstige Personen, deren Verschulden xperity nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat.

(6) xperity haftet nicht für Schäden (einschließlich Folgeschäden, entgangenem Gewinn und sonstigen Schäden) die durch Missbrauch, Betrug oder sonstige Aktivitäten der Advertiser und/oder des Publishers entstehen.

14. Kündigung, Beendigung des Partnervertrages

(1) Der Partnervertrag kann von beiden Parteien jederzeit unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat ohne Angaben von Gründen beendet werden.

(2) Eine außerordentliche Kündigung ist im Falle der Verletzung von Pflichten aus diesem Partnervertrag ohne Einhaltung einer Frist möglich.

(3) Nach Beendigung des Partnervertrags, erlöschen sämtliche eingeräumten Nutzungsrechte des Publishers an den zur Verfügung gestellten Online-Werbemitteln, soweit nicht im Einzelfall abweichend vereinbart.

(4) Der Publisher ist sodann verpflichtet, unverzüglich und innerhalb einer Frist von 7 Kalendertagen alle Verweise und eingesetzte Online-Werbemittel zu löschen sowie von seinen Seiten zu entfernen.

15. Schlussbestimmungen

(1) xperity behält sich vor, diese AGB unter Einhaltung einer Ankündigungsfrist von zwei Wochen zu ändern oder zu ergänzen. Änderungen werden per E-Mail angekündigt und gelten als genehmigt, wenn innerhalb der Ankündigungsfrist keine Partnervertragskündigung seitens des Publishers erfolgt.

(2) Sollten einzelne Vereinbarungen dieses Partnervertrages ungültig sein oder werden, bleibt hiervon die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt. An Stelle der unwirksamen Vereinbarung soll eine Regelung treten, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Vereinbarung und dem mutmaßlichen Interesse beider Parteien am nächsten kommt.

(3) Dieser Partnervertrag unterliegt deutschem Recht. Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche und Streitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Partnervertrag wird Hamburg vereinbart, soweit beide Parteien Vollkaufleute sind oder ein Vertragspartner seinen Sitz im Ausland hat oder ins Ausland verlegt.

Stand der AGB: Januar 2021